So vergleicht der Rechner
Beide Varianten laufen mit derselben Monatsrate über denselben Zeitraum. Bei der Umschuldung werden die Vorfälligkeitsentschädigung und die Kosten auf das neue Darlehen aufgeschlagen. Am Ende zählt, welche Restschuld übrig bleibt. Ist sie beim neuen Darlehen niedriger, lohnt sich der Wechsel um genau diesen Betrag.
Als Vergleichszeitraum eignet sich die restliche Zinsbindung des alten Vertrags. Danach hätten Sie ohnehin neu verhandeln können.
Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
Innerhalb der Zinsbindung verlangt die Bank für eine vorzeitige Ablösung eine Entschädigung für entgangene Zinsen. Sie entfällt, wenn das Darlehen mehr als 10 Jahre ausgezahlt ist (§ 489 BGB, Kündigung mit sechs Monaten Frist) oder die Zinsbindung endet. Bis zu fünf Jahre vor Ablauf können Sie außerdem ein Anschlussdarlehen mit Vorlaufzeit abschließen und sich den heutigen Zins sichern.
Formel
Vorteil = Restschuld alt − Restschuld neu (gleiche Rate, gleicher Zeitraum)Beispielrechnung
Eingaben
- Restschuld: 180.000 €
- Bisheriger Sollzins: 4,8 %
- Monatsrate: 1200 €
- Neuer Sollzins: 3,4 %
- Vorfälligkeitsentschädigung und Kosten: 6000 €
- Vergleichszeitraum: 8 Jahre
Ergebnis
- Vorteil der Umschuldung: 12.086 €
- Restschuld am Ende bisher: 123.957 €
- Restschuld am Ende neu: 111.871 €
- Zinsen bisher: 59.157 €
- Zinsen neu: 41.071 €
Häufige Fragen
Ab welcher Zinsdifferenz lohnt sich eine Umschuldung?
Das hängt von der Restschuld, der Restlaufzeit und der Vorfälligkeitsentschädigung ab. Ohne Entschädigung lohnt sich schon eine kleine Differenz. Mit Entschädigung rechnet es sich meist erst ab etwa einem Prozentpunkt und mehreren Jahren Restlaufzeit.