Warum der Stundensatz höher sein muss als der Stundenlohn
Ein Angestellter mit 4.500 € brutto kostet den Arbeitgeber gut 5.400 €, weil der die Hälfte der Sozialabgaben zahlt. Er bekommt außerdem Urlaub, Feiertage und Krankheitstage bezahlt. Als Selbstständiger zahlen Sie Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst, sorgen allein fürs Alter vor und tragen Büro, Software, Hardware, Versicherungen und Steuerberater.
Dazu kommt, dass nicht jede Arbeitsstunde abgerechnet werden kann. Akquise, Angebote, Buchhaltung und Weiterbildung kosten Zeit. Realistisch sind fünf bis sechs abrechenbare Stunden an einem Arbeitstag. Von 260 Werktagen im Jahr bleiben nach Urlaub, Feiertagen und Krankheit oft nur um die 210.
Was nicht enthalten ist
Der berechnete Gewinn ist vor Einkommensteuer. Bei Umsätzen über der Kleinunternehmergrenze stellen Sie 19 % Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung und führen sie ans Finanzamt ab. Sie ist deshalb kein Einkommen.
Formel
Stundensatz = (Gewinn + Versicherung + Vorsorge + Kosten) × 12 × (1 + Aufschlag) / abrechenbare StundenBeispielrechnung
Eingaben
- Gewünschter Gewinn vor Steuern pro Monat: 4500 €
- Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat: 650 €
- Altersvorsorge pro Monat: 600 €
- Betriebskosten pro Monat: 700 €
- Urlaubstage: 30 Tage
- Krankheitstage: 10 Tage
- Feiertage auf Werktagen: 10 Tage
- Abrechenbare Stunden pro Arbeitstag: 6 Stunden
- Aufschlag für Auftragsflauten: 10 %
Ergebnis
- Stundensatz netto: 67,57 €
- mit 19 % Umsatzsteuer: 80,41 €
- Tagessatz netto: 405 €
- Nötiger Jahresumsatz: 85.140 €
- Abrechenbare Tage: 210