Provision mit und ohne Staffel
Im einfachsten Fall gibt es einen festen Prozentsatz auf den Umsatz. Viele Verträge im Vertrieb arbeiten mit einer Staffel: Bis zu einer Umsatzschwelle gilt ein Satz, für jeden Euro darüber ein höherer. Der Rechner wendet den höheren Satz nur auf den Teil über der Schwelle an. Manche Verträge gewähren den höheren Satz rückwirkend auf den ganzen Umsatz, das steht dann ausdrücklich im Vertrag.
Handelsvertreter nach § 84 HGB haben Anspruch auf eine Abrechnung ihrer Provisionen und nach Vertragsende unter Umständen auf einen Ausgleich. Bei angestellten Vertriebsmitarbeitern ist die Provision Teil des Bruttogehalts und wird mit Lohnsteuer und Sozialabgaben abgerechnet.
Formel
Provision = Schwelle × Satz 1 + (Umsatz − Schwelle) × Satz 2Beispielrechnung
Eingaben
- Umsatz: 45.000 €
- Provisionssatz: 4 %
- Fixum: 1800 €
- Staffel ab Umsatz: 30.000 €
- Provisionssatz über der Staffel: 6 %
Ergebnis
- Gesamtverdienst: 3.900,00 €
- Provision: 2.100,00 €
- Fixum: 1.800,00 €
- Effektiver Provisionssatz: 4,67 %