Steuerregeln für Kryptowährungen
Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten steuerlich als Wirtschaftsgüter, nicht als Kapitalanlage. Gewinne aus dem Verkauf sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Besteuert werden sie mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Die Abgeltungsteuer gilt hier nicht.
Zwischen Kauf und Verkauf muss mehr als ein Jahr liegen, dann ist der Gewinn komplett steuerfrei. Innerhalb eines Jahres bleiben Gewinne steuerfrei, solange alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen unter 1.000 € liegen. Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 1.000 € oder mehr ist der ganze Betrag steuerpflichtig. Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere gilt als Verkauf.
Mehrere Käufe
Haben Sie zu unterschiedlichen Kursen gekauft, gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung die zuerst gekauften Einheiten als zuerst verkauft (FIFO), sofern Sie nichts anderes nachweisen. Tragen Sie dann den Kaufpreis genau der Einheiten ein, die verkauft werden.
Formel
Gewinn = Menge × Verkaufskurs − Kaufpreis − GebührenBeispielrechnung
Eingaben
- Kaufpreis gesamt: 2000 €
- Menge: 0,05 Stück
- Verkaufskurs je Stück: 62.000 €
- Gebühren Kauf und Verkauf: 25 €
- Länger als ein Jahr gehalten: nein
- Andere private Veräußerungsgewinne im Jahr: 0 €
- Persönlicher Grenzsteuersatz: 35 %
Ergebnis
- Gewinn nach Steuern: 678,06 €
- Gewinn vor Steuern: 1.075,00 €
- Verkaufserlös: 3.100,00 €
- Rendite: 53,75 %
- Steuer: 396,94 €
Häufige Fragen
Muss ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angeben?
Ja, steuerpflichtige Gewinne gehören in die Anlage SO. Anders als bei Aktien führen Kryptobörsen keine Steuer ab.