Wie die gesetzliche Rente berechnet wird
Für jedes Jahr, in dem Sie Beiträge zahlen, sammeln Sie Entgeltpunkte. Verdienen Sie genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten, gibt es einen Punkt. Mit dem halben Durchschnitt einen halben. Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr 2026 die Punkte auf knapp zwei pro Jahr.
Bei Rentenbeginn werden alle Punkte addiert und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst und liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 € je Punkt. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, verliert 0,3 % pro Monat, höchstens 14,4 %.
Was von der Bruttorente bleibt
Rentner zahlen die Hälfte des allgemeinen Krankenkassenbeitrags und des Zusatzbeitrags, die Pflegeversicherung aber voll. Dazu kommt Einkommensteuer, wenn die Rente zusammen mit anderen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt. Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Die Schätzung nimmt ein gleichbleibendes Gehalt im Verhältnis zum Durchschnitt an. Kindererziehungszeiten, Ausbildung und Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen ebenfalls und stehen in Ihrem Versicherungsverlauf. Ihre persönliche Hochrechnung finden Sie in der Renteninformation.
Formel
Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert
Entgeltpunkte pro Jahr = Bruttogehalt / DurchschnittsentgeltBeispielrechnung
Eingaben
- Durchschnittliches Bruttojahresgehalt: 48.000 €
- Beitragsjahre: 40 Jahre
- Durchschnittsentgelt: 51.944 €
- Aktueller Rentenwert: 42,52 €
- Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze: 0 Monate
- Zusatzbeitrag der Krankenkasse: 2,9 %
- Mindestens ein Kind: ja
Ergebnis
- Bruttorente pro Monat: 1.571,66 €
- nach Kranken- und Pflegeversicherung: 1.377,56 €
- Entgeltpunkte pro Jahr: 0,9241
- Entgeltpunkte gesamt: 36,96
- Abschlag für frühen Rentenbeginn: 0,0 %