Sozialversicherungsrechner

Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für 2026, getrennt nach Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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Ergebnis

Beitragssätze 2026

Die gesetzliche Krankenversicherung kostet 14,6 % plus den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, im Durchschnitt 2,9 %. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich beides je zur Hälfte. Die Pflegeversicherung beträgt 3,6 %, der Arbeitnehmeranteil 1,8 %. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr, Eltern mit mehreren Kindern unter 25 ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte weniger. In Sachsen tragen Beschäftigte 0,5 Punkte mehr, weil dort der Buß- und Bettag Feiertag geblieben ist.

Zur Rentenversicherung gehen 18,6 %, zur Arbeitslosenversicherung 2,6 %, jeweils zur Hälfte von beiden Seiten.

Beitragsbemessungsgrenzen

Beiträge werden nur bis zu einer Obergrenze berechnet. 2026 liegt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € im Monat und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 €, bundesweit einheitlich. Was Sie darüber verdienen, ist beitragsfrei.

Für 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 höhere Grenzen beschlossen: 6.375 € im Monat in der Kranken- und Pflegeversicherung und 8.850 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Ab Januar 2027 rechnet diese Seite mit den neuen Werten.

Vom Brutto zum Netto

Von Ihrem Brutto werden neben den Sozialabgaben noch Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgezogen. Die Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse ab. Einen vollständigen Nettolohn berechnet brutto-netto-calculator.com.

Formel

Beitrag = min(Brutto, Bemessungsgrenze) × Arbeitnehmersatz

Beispielrechnung

Eingaben

  • Bruttomonatsgehalt: 3500 €
  • Zusatzbeitrag der Krankenkasse: 2,9 %
  • Kinder (für die Pflegeversicherung): 1 Kind oder unter 23 Jahre
  • Arbeitsort in Sachsen: nein
  • Privat krankenversichert: nein

Ergebnis

  • Arbeitnehmer gesamt: 740,25 €
  • Krankenversicherung: 306,25 €
  • Pflegeversicherung: 63,00 €
  • Rentenversicherung: 325,50 €
  • Arbeitslosenversicherung: 45,50 €

Häufige Fragen

Was ist der Übergangsbereich?

Bei einem Gehalt zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialabgaben, die gleitend bis zum vollen Satz ansteigen. Der Arbeitgeber zahlt dennoch seinen vollen Anteil.

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