So wird die Einkommensteuer berechnet
Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Es entsteht, wenn von allen Einkünften Werbungskosten, Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge abgezogen sind. Bei Angestellten liegt es meist 15 bis 25 % unter dem Brutto. Den genauen Wert finden Sie im letzten Steuerbescheid.
Auf dieses Einkommen wendet der Rechner den Tarif aus § 32a EStG für 2026 an. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an. Danach steigt der Steuersatz in zwei Zonen von 14 % auf 42 %. Ab 69.879 € gilt der Spitzensteuersatz von 42 %, ab 277.826 € der Reichensteuersatz von 45 %.
Für 2027 hat die Bundesregierung einen höheren Grundfreibetrag von 12.564 € vorgeschlagen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Sobald der Tarif 2027 feststeht, rechnet diese Seite damit.
Durchschnitt und Grenze
Der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das Einkommen. Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel von jedem zusätzlichen Euro an das Finanzamt geht. Er ist die richtige Zahl, wenn Sie wissen wollen, was eine Gehaltserhöhung, ein Nebenjob oder eine absetzbare Ausgabe netto bewirkt.
Soli und Splitting
Den Solidaritätszuschlag zahlen seit 2021 nur noch hohe Einkommen. 2026 fällt er erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt (bei Zusammenveranlagung 40.700 €), dann zunächst gemildert. Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Das lohnt sich, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.
Formel
Zone 2 (12.349 bis 17.799 €): (914,51 × y + 1.400) × y, y = (zvE − 12.348) / 10.000
Zone 3 (17.800 bis 69.878 €): (173,10 × z + 2.397) × z + 1.034,87, z = (zvE − 17.799) / 10.000
Zone 4 (bis 277.825 €): 0,42 × zvE − 11.135,63
Zone 5: 0,45 × zvE − 19.470,38Beispielrechnung
Eingaben
- Zu versteuerndes Einkommen: 50.000 €
- Veranlagung: Einzelveranlagung (Grundtarif)
- Kirchensteuer: keine
Ergebnis
- Steuer gesamt: 10.548,00 €
- Einkommensteuer: 10.548 €
- Solidaritätszuschlag: 0,00 €
- Kirchensteuer: 0,00 €
- Durchschnittssteuersatz: 21,10 %
Häufige Fragen
Wie komme ich vom Brutto zum zu versteuernden Einkommen?
Ziehen Sie vom Jahresbrutto mindestens die Werbungskostenpauschale von 1.230 € und die Vorsorgeaufwendungen (Anteil an Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) ab. Für den monatlichen Nettolohn mit Lohnsteuer und Sozialabgaben nutzen Sie einen Brutto-Netto-Rechner wie brutto-netto-calculator.com.
Warum ist meine Lohnsteuer anders als die Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung, die der Arbeitgeber nach Steuerklasse und pauschalen Annahmen einbehält. Die tatsächliche Einkommensteuer ergibt sich erst mit der Steuererklärung.