Stundenlohn aus dem Monatsgehalt
Ein Monat hat im Schnitt 13 Wochen geteilt durch 3, also etwa 4,33 Wochen. Der Stundenlohn ist deshalb Monatsgehalt mal 3 geteilt durch (Wochenstunden mal 13). Bei 3.500 € und 40 Stunden sind das 20,19 €. Diese Formel verwenden auch viele Tarifverträge.
Gibt es einen Anspruch auf Überstundenzuschlag?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge oder überhaupt auf Bezahlung von Überstunden besteht nicht. Er ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Üblich sind Zuschläge von 25 bis 50 %, an Sonn- und Feiertagen mehr. Klauseln, nach denen alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, sind unwirksam, wenn nicht klar ist, wie viele Stunden gemeint sind. Bei hohen Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze sehen Gerichte Überstunden eher als abgegolten an.
Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Notieren Sie Ihre Stunden trotzdem selbst, wenn Sie Überstunden geltend machen wollen.
Formel
Stundenlohn = Monatsgehalt × 3 / (Wochenstunden × 13)
Vergütung = Überstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag)Beispielrechnung
Eingaben
- Bruttomonatsgehalt: 3500 €
- Vertragliche Wochenstunden: 40 Stunden
- Soll-Stunden im Monat: 168 Stunden
- Tatsächlich gearbeitet: 182 Stunden
- Überstundenzuschlag: 25 %
Ergebnis
- Vergütung der Überstunden: 353,37 €
- Überstunden: 14,00 h
- Stundenlohn: 20,19 €
- davon Zuschlag: 70,67 €